Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Verbindliche Fassung
Die deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine Übersetzung zur Information. Version 2.2, gültig ab 18. September 2026.
Unser Anspruch
Tellersonne soll für alle gut benutzbar sein – mit Screenreader, mit großer Schrift, mit einer Hand, mit Tastatur, ohne Maus und ohne Gehör für den Timer. Wir arbeiten dafür nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und orientieren uns an der europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, einschließlich des Kapitels 11 zu Software und Apps.
Für welche Angebote diese Erklärung gilt
Diese Erklärung gilt für die App Tellersonne für iPhone, iPad und Android-Geräte, für die öffentlichen Rezeptseiten im Web unter https://tellersonne.app/ und für unser Admin-Panel, mit dem unser Team die Inhalte pflegt.
Rechtlicher Rahmen
Für digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (BFSGV). Soweit wir als Kleinstunternehmen gelten – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme –, sind unsere Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen; diese Erklärung geben wir dann freiwillig ab. An unserem Anspruch ändert das nichts: Wir halten uns an WCAG 2.2 AA, egal ob wir dazu verpflichtet sind oder nicht, und prüfen unseren Status jährlich.
Stand der Barrierefreiheit
Nach unserer eigenen Prüfung erfüllen App, Rezeptseiten und Admin-Panel die Stufe AA weitgehend. „Weitgehend“ heißt: Die unten genannten Einschränkungen sind uns bekannt und noch nicht behoben. Eine Prüfung durch einen unabhängigen Dienstleister steht noch aus; wir aktualisieren diese Erklärung, sobald sie vorliegt.
Was bereits umgesetzt ist
- Schrift skaliert bis 200 Prozent, ohne dass Texte abgeschnitten werden oder du waagrecht scrollen musst; ab 150 Prozent werden Raster einspaltig. - Dunkelmodus und geprüfte Farbkontraste (Text mindestens 4,5:1, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3:1). - Beschriftungen, Rollen und Zustände für VoiceOver und TalkBack an allen Bedienelementen; Dialoge und Sheets sind modal und geben den Fokus danach zurück. - Ansagen bei Änderungen: Hinweise, fertige Timer, Schrittwechsel, Abgleich im Haushalt, Beiträge in Prüfung. - Alternativtexte für alle Rezept- und Schrittbilder sind vor dem Veröffentlichen Pflicht; für Gekocht-Fotos der Community kannst du beim Hochladen eine Bildbeschreibung angeben. - Wichtige Informationen nie nur über Farbe: Allergene, „In Prüfung“, „Gemeldet“, Plus, Offline- und Abgleich-Zustände stehen immer auch als Text. - Touch-Flächen von mindestens 44 mal 44 Punkten; jede Wischgeste hat eine Alternative als Knopf. - „Bewegung reduzieren“ schaltet Animationen und pulsierende Hinweise ab; der Bildschirm bleibt im Kochmodus an und lässt sich abschalten. - Timer melden sich hörbar, sichtbar und als Vibration; der Kochmodus liest den aktuellen Schritt vor und hat große Tasten. - Für das Hauptvideo und für jeden Schritt-Clip kann unsere Redaktion Untertitel je Sprache (Deutsch und Englisch) hinterlegen; wo sie vorhanden sind, lassen sie sich ein- und ausschalten. - Layouts für Tablets im Hoch- und Querformat, Bedienung mit Tastatur am iPad. - Die Rezeptseiten im Web haben einen Sprunglink, eine sinnvolle Überschriftenstruktur und funktionieren auch ohne JavaScript. - Das Meldeformular für rechtswidrige Inhalte und die Lizenzliste im Web funktionieren ebenfalls ohne JavaScript und ohne Konto; Fehler werden direkt am Feld beschrieben. - Rechtstexte gibt es auf Deutsch und Englisch, mit echten Überschriften und Listen statt Fließtext-Wüsten; die Rechtstexte in der App verwenden dieselben Texte wie das Web. - Die Sprachsteuerung im Kochmodus ist eine Zusatzfunktion: Jeder Sprachbefehl hat eine Entsprechung als Knopf, und ohne Mikrofon-Erlaubnis funktioniert der Kochmodus unverändert.
Bekannte Einschränkungen
- Untertitel gibt es für das Hauptvideo und für die kurzen Schritt-Clips nur dort, wo unsere Redaktion eine Untertiteldatei hinterlegt hat; eine Audiodeskription gibt es nicht. Jeder Schritt steht vollständig als Text daneben. - Gekocht-Fotos ohne eigene Bildbeschreibung werden nur mit Name und Bildunterschrift angesagt. - Die Sprachsteuerung im Kochmodus steht nur in der vollständigen App-Version zur Verfügung; es gibt immer eine Bedienung über Knöpfe. - Auf dem Tablet bleibt die Zutatenspalte nicht stehen, sondern scrollt mit – damit vermeiden wir verschachtelte Scrollbereiche für Screenreader. - Im Admin-Panel sind einige Dialoge und Fehlerzustände noch nicht in den automatischen Prüflauf aufgenommen. - Die Beschriftungen der Tab-Leiste auf dem Telefon wachsen wie im System nur bis zu einer bestimmten Größe; vorgelesen wird der vollständige Name. - Eine Prüfung durch externe Fachleute und Tests mit Menschen mit Behinderungen stehen noch aus.
Wie wir prüfen
Vor jeder Freigabe laufen automatische Prüfungen mit axe-core über die Hauptbereiche von App, Rezeptseiten und Admin-Panel – in hell und dunkel, auf Telefon-, Tablet- und Schreibtischbreite und mit 200 Prozent Schriftgröße. Ergebnisse der Stufen „serious“ und „critical“ lassen die Freigabe scheitern. Die Farbkontraste unserer Bausteine prüfen wir als Test, die wichtigsten Bausteine zusätzlich auf Rollen, Namen, Zustände und Größe der Bedienflächen. Vor größeren Veröffentlichungen gehen wir ein festes Testskript mit VoiceOver auf iOS und TalkBack auf Android auf echten Geräten durch. Diese Erklärung beruht auf dieser Selbstbewertung.
Barriere melden
Ist dir eine Barriere aufgefallen, fehlt dir eine Information in zugänglicher Form oder kommst du an einer Stelle nicht weiter? Schreib uns an accessibility@tellersonne.app oder melde dich in der App unter Profil, Hilfe, Feedback (https://tellersonne.app/hilfe). Beschreib bitte kurz, wo das Problem auftritt, welches Gerät und welche Hilfstechnik du nutzt. Wir bestätigen deine Nachricht innerhalb von sieben Tagen und antworten inhaltlich innerhalb von 14 Tagen. Wenn eine Lösung länger dauert, sagen wir dir, woran wir arbeiten und wann du damit rechnen kannst.
Durchsetzungsverfahren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bekommst du keine Antwort, kannst du dich an die Marktüberwachung wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie prüft, ob ein Angebot die Anforderungen des BFSG erfüllt, und kann Maßnahmen anordnen. Die Kontaktdaten und das Formular für Anträge findest du auf der Website der MLBF. Unabhängig davon steht dir der Weg zu den Gerichten offen.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. September 2026 erstellt und gilt in der Fassung 2.2. Wir aktualisieren sie, wenn sich die App wesentlich ändert, wenn wir eine Einschränkung beheben und in jedem Fall nach der externen Prüfung. Die jeweils gültige Fassung findest du unter https://tellersonne.app/barrierefreiheit.
Frühere Fassungen
- Version 2.2 vom 18.09.2026 – Meldeformular, Lizenzliste und Rechtstexte im Web sowie die Knopf-Alternativen zur Sprachsteuerung aufgenommen; Verweis auf EN 301 549 in der jeweils aktuellen Fassung
- Version 1.0 vom 01.09.2026 – Erste Fassung